Mayen/Ulmen. Auf eine anonyme, durch das Bundesministeriums der Verteidigung übermittelte Anzeige hin führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen einen 59-jährigen Bundeswehrangehörigen sowie wegen des Verdachts der Bestechung gegen einen 57-jährigen Geschäftsführer eines Einrichtungsgeschäfts.
Aufgrund der Anzeige und den die Vorgänge betreffenden Beschaffungsakten bestehen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass der im Bereich der Beschaffung tätige Bundeswehrangehörige zwei Beschaffungsvorgänge zum Vorteil des mitbeschuldigten Geschäftsführers manipulierte und ihm hierfür als Gegenleistung für privat bezogene Möbel über das marktübliche hinausgehende Preisnachlässe gewährt wurden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Koblenz Durchsuchungsbeschlüsse für die Privatwohnungen der beiden Beschuldigten, die Räumlichkeiten des Bundeswehrdienstleistungszentrums Mayen, Standort Ulmen, sowie die Geschäftsräume der Firmen des beschuldigten Geschäftsführers erlassen. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 31.05.2011 durch Beamte der Staatsanwaltschaft sowie des Polizeipräsidiums Koblenz –K14- vollzogen und umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Diese werden derzeit noch ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an.