Vulkaneifel. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Naturschutzbehörde – weist darauf hin, dass Halter von Wirbeltieren der streng bzw. besonders geschützten Arten verpflichtet sind, die Haltung solcher Tiere unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen. Für bereits bestehende Haltungen ist diese Anzeige nachzuholen. Die Meldung muss Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten. Ein entsprechender Meldevordruck ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de – Abteilung Bauen, Umwelt und Schulen – Downloads – Artenschutz zu finden.
Darüber hinaus besteht auch die Pflicht, der Unteren Naturschutzbehörde jegliche Veränderung (Verkauf, Verlegung des regelmäßigen Standortes oder Tod eines Tieres) umgehend schriftlich mitzuteilen. Einige leicht nachzüchtbare Arten sind von der Meldepflicht ausgenommen z.B. Pfirsichköpfchen, Rotflügelsittich, Kaiserboa, Königspython, Grüner Leguan, Madagaskar-Taggecko u.v.m. Eine komplette Auflistung ist in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu finden.
Weiterhin ist der Besitz von besonders bzw. streng geschützten Tieren Weiterlesen