Manderscheid / Koblenz. Es ist vollbracht: Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschied in der vergangenen Woche über den Fall des Alois Debald, der 2009 für die Sozialdemokraten in den Verbandsgemeinderat von Manderscheid gewählt worden war, dort von Bürgermeister Wolfgang Schmitz jedoch nie verpflichtet wurde.
Die Befürchtung war, dass ein Bürger, der in einer Kommune beschäftigt ist, fast zwangsläufig in Interessenskonflikte geraten würde, wenn er in derselben Kommune politische Entscheidungen treffen soll. Der ehemalige Kindergärtner Debald befindet sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und wäre mithin ein solcher Fall gewesen.
Die Verbandsgemeinde wollte sich Klarheit verschaffen und einen Präzedenzfall herbeiführen. Das hat sie nun. Debald, der sich sicher war, dass seine Wahl rechtens sei, sieht sich bestätigt. Das Problem hat im Übrigen nicht allein im Kreis Bernkastel-Wittlich bestanden und nicht allein auf der verbandsgemeindepolitischen Ebene. Es darf als Grundsatzurteil gewertet werden, an dem sich in Zukunft sämtliche rheinland-pfälzischen kommunalpolitischen Weiterlesen