Das 2012 in Kraft getretene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass ab dem 1.1.2015 Bioabfälle getrennt erfasst werden. So soll eine hochwertige Verwertung ermöglicht werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte dazu zwei Forschungsprojekte in den Jahren 2010 und 2012 veranlasst. Die wissenschaftlichen Untersuchungen haben sich unter anderem mit der Ökobilanz der Bioabfallverwertung und mit den wirtschaftlichen Aspekten der verstärkten Getrenntsammlungspotenzialen befasst.
Nach der Diskussion der Ergebnisse in Fachkreisen steht für das BMUB fest: Es besteht eine umfassende und flächendeckende Getrenntsammlungspflicht, die alle öffentlich-rechtlichen Entsorger, also Städte, Kreise und Zweckverbände, in ihrem Gebiet umzusetzen haben. Die getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen in der Biotonne ist Voraussetzung für die angestrebte hochwertige Verwertung der Bioabfälle und gewährleistet daneben den Schutz von Mensch und Umwelt am besten.
Da das Gesetz eine lange Umsetzungsfrist eingeräumt hat, ist die Erfüllung dieser Pflicht den Entsorgern technisch möglich und wirtschaftlich auch zumutbar. Dieser Pflicht sind bereits heute die meisten Entsorger nachgekommen. Insgesamt sieht das BMUB so gut wie keinen Raum für einen Verzicht auf die Biotonne. Das Schreiben des BMUB hat die SGD Nord aktuell den öffentlich-rechtlichen Entsorgern zukommen lassen.