Gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Nürburgring GmbH sowie den jetzigen Geschäftsführer, die beiden Direktoren für Finanzen und Controlling und einen Düsseldorfer Unternehmer hat die Staatsanwaltschaft Koblenz im Mai 2011 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens ist die Finanzierung und das Geschäftsgebaren der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST). Anlass für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens war ein Prüfungsbericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz zur Betätigung des Landes Rheinland-Pfalz bei der Cash Settlement & Ticketing GmbH.
Geschäftsgegenstand der CST ist der Aufbau und die Abwicklung eines bargeldlosen Zahlungssystems auf dem Gelände der Nürburgring GmbH (NG). Zu diesem Zweck schloss die CST mit der NG und anderen Unternehmen am Ring sogenannte Akzeptanzvereinbarungen, in der sich die Vertragspartner verpflichteten, die sog. ring°card als alleiniges Zahlungsmittel zu akzeptieren. Im Gegenzug stellte die CST den Unternehmen die erforderliche Hard- und Software kostenfrei zur Verfügung und übernahm die Pflege und Wartung des Systems. Von den Weiterlesen