Einlagen zu 100 Prozent geschützt

Neues Einlagensicherungsgesetz: Sicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken besteht bereits seit 80 Jahren

Region. Ist mein Geld bei einer Bankpleite geschützt? Seit der Finanzmarktkrise hat die Sicherheit von Einlagen an Bedeutung gewonnen. Als Reaktion darauf hat die EU gesetzlich nachgebessert: Jede Bank in den 28 EU-Staaten, die Spareinlagen entgegennimmt, muss einer Einlagensicherung angehören. Anfang Juli trat das neue Einlagensicherungsgesetz in Kraft. Damit sind nun Einlagen bis zu 100.000 Euro gesetzlich geschützt.

„Bei unseren Volksbanken und Raiffeisenbanken war und ist das Geld der Kunden schon lange sicher“, kommentierte Micheal Hoeck, Vorstandssprecher der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank in Wittlich, das neue Gesetz. „Unsere freiwillige Sicherungseinrichtung sorgt bereits seit über 80 Jahren dafür, dass noch nie ein Mitglied oder Kunde einer deutschen Genossenschaftsbank Verluste auf Einlagen erleiden musste“, ergänzt Rainer Berlingen, Vorstand der Volksbank Eifel Mitte aus Prüm. Bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken sind die Einlagen zu 100 Prozent und ohne Begrenzung des Betrags geschützt. Also weit über die gesetzliche Vorgabe hinaus.

Um die neuen gesetzlichen Anforderungen allerdings formal zu erfüllen, mussten die Volksbanken und Raiffeisenbanken ihre Sicherungseinrichtung anpassen. Neben der seit mehr als 80 Jahren be-stehenden Sicherungseinrichtung gründeten die Genossenschaftsbanken deswegen eine separate Gesellschaft, die den gesetzlichen Einlagenschutz bis 100.000 Euro gewährleistet. „Für die Mitglieder und Kunden unserer Volksbanken und Raiffeisenbanken ändert sich hierdurch nichts. Die Stabilität der Genossenschaftsbanken und die Sicherheit der Kundeneinlagen bleiben im gewohnten Umfang erhalten“, erläutert Norbert Friedrich, Vorstand der Volksbank Trier. Dem Antritt der EU zur Zentralisierung und Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa erteilt Hoeck eine klare Absage. „Die europäischen Institutionen sollten allen Ländern die Chance geben, die zum 3. Juli 2015 europaweit verbindlich in Kraft tretende Regeln für harmonisierte Einla-gensicherungs- und Institutsschutzsysteme zur Wirkung kommen zu lassen, anstatt über eine Umverteilung von Geldern nachzudenken“. Eine Vergemeinschaftung von Risiken lehnen die Volksbanken und Raiffeisenbanken strikt ab.

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