CDU-Fraktion will Untersuchungsausschuss zum «Fall Yeboah»

Saarbrücken (dpa/lrs) – Die CDU-Landtagsfraktion im Saarland will zum tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis einen Untersuchungsausschuss im Landtag einrichten. «Eine parlamentarische Aufarbeitung dieses Falls ist für uns zwingend geboten», teilte Fraktionschef Stephan Toscani am Montag mit. «Die Anschlagserie Anfang der 1990er Jahre auf Asylbewerberheime, konkret der mutmaßliche Mord an Samuel Yeboah, weist über den aktuell noch laufenden Gerichtsprozess grundsätzliche Fragen auf.»

Die Fraktion habe daher einstimmig beschlossen, einen Antrag auf Einrichtung eines U-Ausschusses zum «Fall Yeboah» zu stellen. Ein solcher Ausschuss kann im Saar-Landtag auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Landtages eingesetzt werden: Da die CDU-Fraktion 19 von 52 Angeordneten stellt, könnte sie den U-Ausschuss alleine auf den Weg bringen. «Dass er also kommt, ist also klar», sagte der Sprecher der CDU-Fraktion.

Tocani habe aber angekündigt, auf die SPD-Fraktion zugehen zu wollen, um möglicherweise einen solchen U-Ausschuss gemeinsam zu beantragen. Der Antrag werde daher frühestens im März im Plenum behandelt werden. Man gehe davon aus, dass das Gremium bis zur Jahresmitte seine Arbeit aufnehmen solle.

Vor dem Oberlandesgericht Koblenz muss sich seit November 2022 ein heute 51-Jähriger wegen eines Mordes sowie versuchten Mordes in 20 Fällen verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann vor, das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben. Der Deutsche bestreitet die Vorwürfe.

Bei dem nächtlichen Brandanschlag war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana nach schwersten Verbrennungen gestorben. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.

Laut Toscani steht unabhängig vom Ausgang des Prozesses fest: «Menschen sind damals zu Opfern geworden, die noch heute darunter leiden. Diesen Opfern soll der Landtag mehr als 30 Jahre danach Gehör verschaffen.» Aus Sicht der Fraktion müsse es auch um die Entschädigung der damaligen Opfer gehen.

Eine weitere Frage sei laut Toscani: «Welche strukturellen Konsequenzen und Lehren aus den Erkenntnissen über das damalige Behördenhandeln wurden bereits gezogen oder sind noch zu ziehen?» Es gebe zudem offene Fragen zur damaligen Rolle von Verfassungsschutz und Landesregierung. «Wir sehen den Landtag als Legislative hierzu in der besonderen Verantwortung», sagte er.

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