Karlsruhe (dpa) – Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, müssen nicht mehr befürchten, dass ihnen in einer finanziellen Krise das Pflegegeld gepfändet wird. Das Geld sei unpfändbar, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Mit dem Pflegegeld wolle der Pflegebedürftige die Person, die ihn pflegt, «für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen», heißt es in dem am Montag veröffentlichten Beschluss der obersten Zivilrichterinnen und -richter. «Dieses Interesse ist rechtlich schutzwürdig.» (Az. IX ZB 12/22)
Hinter dem Pflegegeld steht der Gedanke, dass Pflegebedürftige selbst entscheiden können sollen, wie und von wem sie gepflegt werden. Also bekommen sie auch dann Unterstützung, wenn sie sich gegen einen ambulanten Pflegedienst entscheiden und von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen versorgt werden. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Weiterlesen