Koblenz (dpa/lrs) – Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das Zutrittsverbot gegen den Mitarbeiter eines Seniorenheims wegen seines fehlenden Corona-Immunitätsnachweises bestätigt. Ein Eilantrag des Mannes gegen eine entsprechende Anordnung des dafür zuständigen Gesundheitsamt sei abgewiesen worden, teilte das Verwaltungsgericht am Montag mit (Aktenzeichen: 3 L 974/22.KO). Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.
Der Kläger hatte argumentiert, dass er als Hauswirtschaftsleiter keinen unmittelbaren Kontakt zu den Bewohnern oder dem Pflegepersonal habe, sich täglich teste und eine FFP2-Maske trage. Nach Ansicht des Gerichts kommt es aber nicht auf die Art der Tätigkeit an, sondern auf die nicht nur vorübergehende Tätigkeit in der Einrichtung. Weiterlesen