Von Burkhard Fraune, dpa
Bus- und Bahnfahren wird in der neuen Woche aufwendiger: Mitfahren darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Die Kontrolle der Belege wird nicht einfach.
Berlin (dpa) – «Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis» – so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist. Weiterlesen