Trier (dpa/lrs) – Die Staatsanwaltschaft Trier hat in zwei Fällen Betreiber von «Head-Shops» für Zubehör von Cannabis-Konsum wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln angeklagt. Die Männer sollen in den Läden unter anderem in Trier und übers Internet CBD-haltige Substanzen verkauft haben, die einen geringen Anteil des berauschenden Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) enthielten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
Die Anklage im ersten Fall richte sich gegen einen 38-Jährigen, der in Trier und zwei weiteren deutschen Städten «Head-Shops» betrieb. Dort habe er neben legalen Produkten auch CBD-haltige Produkte, vor allem Cannabis-Blüten, vertrieben. Ein Teil der Produkte wurde laut Staatsanwaltschaft auch über einen in der Trierer City aufgestellten Verkaufsautomaten verkauft, der im April 2019 beschlagnahmt worden war. Es war deutschlandweit der erste Automat dieser Art gewesen. Weiterlesen