Luxemburg/Berlin (dpa) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet an diesem Dienstag über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das oberste EU-Gericht fällt sein mit Spannung erwartetes Urteil, das für weiteren Zwist in der rot-grün-gelben Regierungskoalition sorgen könnte. Eines ist jetzt schon klar: Die Entscheidung wird in jedem Fall hohe Wellen schlagen.
Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist hoch umstritten. Es geht um die Frage, ob Internetprovider und Telekommunikationsanbieter die Daten ihrer Kunden – also beispielsweise IP-Adressen und Rufnummern – für den Zugriff von Behörden speichern müssen. Das sieht das Telekommunikationsgesetz vor, das derzeit auf Eis liegt. Während Sicherheitspolitiker darin ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer das für einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Weiterlesen