Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) muss heute einen langjährigen Streit zwischen dem Autobauer Porsche und den Erben eines ehemaligen Chef-Konstrukteurs schlichten – zumindest juristisch.
Es geht um die Frage, ob die Hinterbliebenen von Erwin Komenda Anspruch auf eine Beteiligung am Erfolg des Sportwagen-Klassikers 911er haben – auch für Fahrzeuge, die Jahrzehnte nach Komendas Tod 1966 verkauft wurden. Es geht dabei um komplexe Fragen des Urheberrechts. (Az.: I ZR 222/20)
Denn Komenda gilt zwar als Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie für das Vorgängermodell Porsche 356. Doch diese habe für die Baureihe aus den 2010er Jahren des Nachfolgemodells 911 allenfalls als Anregung gedient, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im November 2020. Daraus ergebe sich kein Anspruch auf Beteiligung nach dem Urheberrechtsgesetz. Komendas Tochter Ingrid Steineck scheiterte in zweiter Instanz mit ihrer Klage. Sie fordert maximal fünf Millionen Euro und hat Revision eingelegt. Weiterlesen