Volksverhetzung mit «Hitler-Apfelstrudel»: Wirt verurteilt

Trier (dpa/lrs) – Das Amtsgericht in Trier hat einen ehemaligen Gastwirt wegen Volksverhetzung durch die Werbung für einen «Hitler Apfelstrudel» verurteilt. Das Gericht verhängte am vergangenen Donnerstag eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Demnach besteht die Bewährungsauflage unter anderem in der Zahlung von 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem ehemaligen Betreiber eines Cafés im Vereinsheim einer Trierer Kleingartenanlage wurde vorgeworfen, einen Werbeaufsteller mit den Worten « Original Hitlers Apfelstrudel/Sieg Heil/8,88 Euro» beschriftet zu haben. Dabei sei das «H» mit unvollständigen Hakenkreuzen gezeichnet worden. Auf der anderen Seite des Aufstellers sei auch von Begriffen wie «Gas» und «Judenblut» die Rede gewesen. Ein Zeuge habe den Angeklagten im April letzten Jahres bei der Beschriftung der Tafel vor dessen Café beobachtet und den Wirt angezeigt, so das Amtsgericht.

In der Anklageschrift hieß es, der Mann habe damit gezielt jüdische Menschen herabgesetzt und bewusst eine Formulierung gewählt, «die die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft nicht nur zitiere und billige, sondern in ihrer Unmenschlichkeit noch zu übertreffen suche.» Der Wirt soll dem Zeugen die Tafel mit der feindseligen Beschriftung zudem bewusst gezeigt haben, um ihn zu provozieren.

 

 

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