Prozessbeginn gegen zwei Männer nach Raserunfall

Trier (dpa/lrs) – Nach einem Raserunfall mit einem lebensgefährlich verletzten Fußgänger beginnt an diesem Donnerstag (13.00 Uhr) der Prozess gegen zwei junge Männer vor dem Landgericht Trier. Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Fahrer des Tatautos versuchten Totschlag und Unfallflucht vor. Zudem sei gegen den 22-Jährigen auch Anklage wegen «des hinreichenden Tatverdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens» erhoben worden. Ein 23-Jähriger, der dem 22-Jährigen nach dem Unfall geholfen haben soll, das Tatauto zu verstecken, ist wegen Strafvereitelung angeklagt.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler war der 22-Jährige Ende Juli 2021 mit seinem Auto mit einem maximalen Tempo zwischen 105 bis 115 Stundenkilometern durch die Innenstadt gerast. Als ein Fußgänger die Straße querte, erfasste er diesen trotz Notbremsung mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern. Das Opfer habe dabei «schwerste, lebensgefährliche Verletzungen am ganzen Körper» erlitten, heißt es in der Anklage.

Vor dem Unfall soll es zu einem sogenannten Poserverhalten mit Motoraufheulen und kurzen Beschleunigungs- und Bremsmanövern mit dem Auto des 23-Jährigen gekommen sein. Die beiden Autos hätten sich aber kein Rennen geliefert. Man könne sich aber auch als Einzelner eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens strafbar machen, wenn sich «mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt», teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Nach dem Unfall hatten sich beide Fahrzeuge vom Tatort entfernt, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Das Unfallfahrzeug wurde einen Tag später versteckt an einem abgelegenen Ort in Trier gefunden. Der Fahrer des Tatautos, der mit europäischen Haftbefehl gesucht worden war, wurde gut einen Monat später in Berlin festgenommen.

 

 

 

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