Gericht: Keine Genehmigung für bunkerähnliches Wochenendhaus

Konz/Trier (dpa/lrs) – Das Verwaltungsgericht in Trier hat eine Klage auf Genehmigung des Baus eines bunkerähnlichen Wochenendhauses abgewiesen. Ein hauptsächlich unterirdisch errichtetes, fensterloses Wochenendhaus stelle in dem betroffenen Gebiet in Konz einen «städtebaulichen Fremdkörper» dar, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung des Gerichts zu dem Urteil vom 12. April (Az. 7 K 292/22.TR). Ein solcher Bunker könne in dem Gebiet ähnliche Bauwünsche aufkommen lassen und damit zu Spannungen führen.

Die Klägerin wollte in Konz-Oberemmel ein Gebäude mit 50 Zentimeter starken Außenwänden aus Stahlbeton errichten lassen, von dem nur der Eingang zu sehen ist und das laut Gericht auch als «atomsicherer Schutzraum» genutzt werden könnte. Die Gemeinde lehnte dies ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

 

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