Todesfall mit «Waldmeister-Getränkesirup»: Neue Verhandlung

Bad Kreuznach (dpa/lrs) – Nach Einspruch vom Bundesgerichtshof hat am Dienstag eine neue Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Bad Kreuznach begonnen. Angeklagt ist eine 56-jährige Frau, die im Kühlschrank eine Flasche mit dem Drogenersatzstoff Polamidon aufbewahrt hatte – auf dem Etikett aber war der Inhalt als «Waldmeister-Getränkesirup» ausgewiesen. Bei einer Geburtstagsfeier für den Sohn der Angeklagten trank im Januar 2017 ein 16-Jähriger davon und starb am nächsten Tag.

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach verurteilte die Angeklagte im Juni 2020 zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis – dazu gehörte auch eine Strafe wegen unerlaubten Überlassens von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie wegen zweifacher fahrlässiger Körperverletzung – zwei Jugendliche hätten sich nach Konsum des vermeintlichen Waldmeister-Sirups mehrfach übergeben müssen, teilte das Landgericht mit.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe folgte im Mai 2021 der Revision der Angeklagten und hob das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf. Als Rechtsfehler wurde moniert, dass die Strafkammer im Verlauf der Verhandlung nicht ausreichend darauf hingewiesen habe, dass bereits das Einstellen des Getränks in den Kühlschrank im Jahr 2014 Grundlage für eine Verurteilung sein könnte. «Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Angeklagte mit Erfolg anders verteidigt hätte, wenn sie darüber informiert worden wäre», befanden die Karlsruher Richter.

Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts begann die nun fällige neue Verhandlung mit einer neuerlichen Verlesung der Anklage, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Außerdem wurden wesentliche Inhalte des Urteils erster Instanz sowie der Entscheidung des BGH mitgeteilt.

Das Gericht hat weitere Termine an diesem Mittwoch sowie am 20. und 22. September angesetzt.

 

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