Prozess: Polizei hat Motorrad zurecht sichergestellt

Neustadt (dpa/lrs) – Mit einer Klage auf Rückgabe seines von der Polizei sichergestellten Motorrads ist ein Mann in Neustadt an der Weinstraße vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Maßnahme sei zurecht erfolgt, teilte das Gericht am Donnerstag in der pfälzischen Stadt mit. Der Kläger habe keinen Anspruch auf die Herausgabe, da nach wie vor die Gefahr bestehe, dass er das Motorrad bei illegalen Straßenrennen einsetzen werde. Gegen das Urteil ist Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

Nach Angaben des Gerichts war der Kläger im Februar 2022 in Ludwigshafen zwei Polizisten aufgefallen. Den Beamten zufolge seien der Mann und ein weiterer Motorradfahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn «vorbeigeschossen». An einer Ampel stellten die Beamten die beiden zur Rede, einer flüchtete aber. Da die Polizisten gewusst hätten, dass der Mann im Zusammenhang mit illegalen Straßenrennen auffällig geworden sei, stellten sie dessen Fahrzeug «zur Gefahrenabwehr» sicher. Der Kläger habe dem widersprochen.

In der mündlichen Verhandlung habe der Mann darauf beharrt, dass er sich zu keinem Zeitpunkt grob verkehrswidrig oder rücksichtslos verhalten habe und die Ansicht vertreten, dass man ihm kein Fehlverhalten nachweisen könne. Vielmehr hätten die Polizeibeamten unwahre Angaben gemacht. «Diese Unterstellung konnte er allerdings nicht nachvollziehbar plausibilisieren», teilte das Gericht mit.

Demnach konnte der Mann «keine nachvollziehbaren Umstände» nennen, aus welchem Grund die Wahrnehmungen der Beamten – sehr auffällig hohe Geschwindigkeit beider Motorräder – unzutreffend gewesen sein sollen. Die Sicherstellung sei auch verhältnismäßig. Der Rechtsstreit dreht sich laut Verwaltungsgericht um ein für Rennen konstruiertes Motorrad, das bis zu 285 Stundenkilometer schnell fahren kann.

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