Prozess nach Tod auf Party vorläufig eingestellt

Bad Kreuznach (dpa/lrs) – Nach dem Tod eines Jugendlichen auf einer Party hat das Landgericht Bad Kreuznach das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen eine 56-jährige Frau vorläufig eingestellt. Diese sei derzeit unauffindbar, sagte am Montag eine Gerichtssprecherin. Bei einer Geburtstagsfeier für ihren Sohn im Januar 2017 hatte ein 16-Jähriger aus einer in ihrem Kühlschrank aufbewahrten Flasche getrunken, er starb am nächsten Tag. In der Flasche hatte sich laut Anklage der Drogenersatzstoff Polamidon befunden – auf dem Etikett aber war der Inhalt als «Waldmeister-Getränkesirup» ausgewiesen.

Bereits im Juni 2020 wurde sie zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Sie ging in Revision, der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf. Daraufhin begann im Landgericht von Bad Kreuznach vor rund zwei Monaten ein neuer Prozess gegen sie. Seit Anfang Oktober ist die Frau verschwunden. Laut Mitteilung der Polizei hatte sie ihre Wohnung in Baumholder-Heimbach am 5. Oktober zu Fuß verlassen. Trotz umfangreicher Suche fehlte von ihr zunächst jede Spur. Die Polizei schließt einen Unglücksfall nicht aus. In der vergangenen Woche stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein.

 

 

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