Hauptzollamt kontrolliert Gastrobetriebe: 33 Verstöße

Saarbrücken (dpa/lrs) – Am Freitagabend haben 53 Mitarbeiter des Hauptzollamts Saarbrücken Gastronomiebetriebe im Saarland und dem südlichen Rheinland-Pfalz kontrolliert. Dabei stellten die Beamten 16 Fälle von Schwarzarbeit, 11 Unterschreitungen des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro, unrechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld in drei Fällen sowie den unerlaubten Aufenthalt von drei Nicht-EU-Bürgern fest, wie das Zollamt am Samstag mitteilte. Zudem hätten drei Menschen beim Eintreffen der Zöllner versucht, die Flucht zu ergreifen. Sie seien aber umgehend gestellt und festgenommen worden.

Insgesamt hätten die Mitarbeiter des Hauptzollamts Saarbrücken 42 Arbeitgeber geprüft und 155 Arbeitnehmer in den Gastronomiebetrieben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Eine endgültige Auswertung steht aber noch aus, so das Zollamt.

Die Kontrollen im Gastronomiegewerbe fanden am Freitag bundesweit statt. Die Prüfmaßnahmen seien ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Der Zoll lege dabei neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

 

 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen