Härtefallhilfen für Ölheizungen: ab Mai zu beantragen

Mainz (dpa/lrs) – Private Haushalte, die mit Öl oder Holzpellets heizen, können Anfang Mai Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen diese Haushalte so finanzielle Unterstützung erhalten, teilte Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) am Dienstag in Mainz mit.

Voraussetzung für den Antrag ist, dass Haushalte durch die Energiekrise deutliche Mehrausgaben hatten. Konkret sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Betroffen sind bei dem Verfahren Haushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle sowie Koks.

Die Heizkostenhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird. Für Rheinland-Pfalz erfolge die Freischaltung des Online-Portals am 8. Mai 2023. Der Bund stellt für die Härtefallregelung insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.

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