Fußgänger überfahren: Angeklagter bedauert Tod des Opfers

Mainz (dpa/lrs) – Zum Auftakt des Prozesses gegen einen Autofahrer vor dem Landgericht Mainz hat der Angeklagte den Tod eines überfahrenen Fußgängers bedauert. Über seine Anwälte räumte der 24-Jährige am Donnerstag zudem ein, am Steuer gesessen zu haben. Gleichzeitig wies er den Vorwurf zurück, den 52-Jährigen vorsätzlich getötet zu haben. Dem Angeklagten wird in dem Verfahren Mord, versuchter Mord, das Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht vorgeworfen.

Der Mann soll im Juli 2022 in Worms an einem Fußgängerüberweg mit Ampel den 52 Jahre alten Fußgänger, der mit einem Bekannten unterwegs gewesen war, überfahren haben. Der Mann aus Baden-Württemberg soll die Straße bei Rot überquert haben, wurde von dem Wagen erfasst und knapp 63 Meter über die Straße geschleudert. Das Opfer starb noch an der Unfallstelle.

Der angeklagte Deutsche soll weitergefahren sein, wurde aber zwei Tage später auf seiner Flucht in die Türkei in Bulgarien gefasst. Vor Gericht ließ er seine Anwälte mitteilen, ihm sei die Straße in Worms bestens bekannt gewesen, sie sei weithin einsehbar. Mit dem gemieteten Wagen sei er deutlich zu schnell gefahren. Das habe dazu beigetragen, dass er den bei Rot querenden Mann nicht gesehen habe. Er habe darauf vertraut, dass so etwas an einer für ihn grünen Ampel nicht passiere. Er bedaure nicht nur den Tod des 52-Jährigen, sondern auch, zu schnell gefahren und sich der Verantwortung entzogen zu haben, zitierte die Verteidigung den Angeklagten.

Der damalige Beifahrer (21) nahm als erster im Zeugenstand Platz. Er konnte sich laut eigener Aussage nicht mehr daran erinnern, ob der Angeklagte zu schnell und wie sein Fahrstil gewesen war. Das Gericht hat fünf weitere Tage terminiert, fortgesetzt wird der Prozess am 8. März.

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