Urteil erwartet in Prozess gegen Pathologen

Saarbrücken (dpa/lrs) – Im Prozess gegen einen Pathologen aus St. Ingbert wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen soll nun am kommenden Dienstag (28. März) am Landgericht Saarbrücken das Urteil verkündet werden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Der ursprünglich für die Urteilsverkündung vorgesehene Termin war wegen der Erkrankung eines Schöffen in der vergangenen Woche kurzfristig abgesagt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 64-jährigen deutschen Angeklagten eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Dabei handelt es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe aus insgesamt drei Prozessen.

Beim aktuellen Verfahren sah die Oberstaatsanwältin den Vorwurf des Totschlags in zwei Fällen – davon ein versuchter und ein vollendeter – als erwiesen an. Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge: Sie beantragte eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.

Der Facharzt soll 2019 bei Untersuchungen von Proben in zwei Fällen fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen haben. Ärzte und Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen Behandlungen eingeleitet. Einer der beiden Männer starb ein Jahr später. Bei dem anderen Patienten war die bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden.

Laut Staatsanwaltschaft war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage gewesen war, den Facharztstandard einzuhalten.

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