Prozess gegen verurteilten Kindermörder beginnt

Oldenburg (dpa) – Der verurteilte Mörder der elfjährigen Lena aus Emden muss sich ab heute erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen vor, im Maßregelvollzug eine Frau vergewaltigt und eine weitere sexuell genötigt zu haben.

Im Juni 2020 soll er die Mitpatientin auf dem Außengelände einer psychiatrischen Einrichtung im Landkreis Ammerland vergewaltigt haben. Zwei Monate zuvor soll er dort eine Frau sexuell genötigt haben.

Die Lockerungsmaßnahmen in der geschlossenen psychiatrischen Einrichtung hatte die Staatsanwaltschaft Aurich genehmigt. Sie seien Anfang 2020 in Kraft getreten, sagte ein Behördensprecher. Grundlage für die Genehmigung sei die Einschätzung von Fachleuten gewesen, die das Missbrauchsrisiko als gering eingeschätzt hätten. Mehrere Lockerungs- und Prognosekommissionen sowie eine externe Begutachtung seien zu diesem Ergebnis gekommen. Daraufhin sei «mit kurzen, zeitlich und räumlich begrenzten alleinigen Ausgängen in das Krankenhausgelände begonnen» worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Inzwischen befindet sich der 29-Jährige nach Angaben des Landgerichts Oldenburg in einem anderen psychiatrischen Krankenhaus.

Der Tod von Lena in einem Parkhaus in Emden bewegte 2012 die Menschen bundesweit. Das Landgericht Aurich sprach den damals 19-jährigen Täter wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Es hielt den jungen Mann wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung für eingeschränkt schuldfähig, er kam in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsverkündung, der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, er leide an einer seelischen Abartigkeit.

 

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