Kontroverse Debatte über Sterbehilfe im Bundestag

Berlin (dpa) – Die Abgeordneten des Bundestags haben kontrovers über eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland debattiert. In erster Lesung wurden drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Die Entwürfe, über die die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist, sollen nun in den Bundestagsausschüssen weiter beraten werden.

Drei Initiativen

Mehrere Abgeordnete setzten sich für einen Gruppenantrag ein, der eine Stärkung der Suizidprävention vorsieht. Es solle nicht als normales Mittel empfunden werden, das Leben zu beenden, sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder, der für diese Gruppe sprach. «Das wollen wir verhindern», so Schnieder. Die Gruppe will die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellen – aber mit einer Ausnahme für Volljährige.

Katrin Helling-Plahr (FDP) warb für einen weitergehenden Gesetzentwurf. Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod soll so legislativ abgesichert werden. Klargestellt werden solle, «dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist», so der Entwurf. «Ich möchte, dass wir Betroffenen in den Beratungsstellen jede helfende Hand reichen», sagte Helling-Plahr. «Wenn sie sich aber entscheiden, gehen zu wollen, dürfen wir sie aber auch dann nicht alleine lassen.»

Eine weitere Gruppe hatte den Entwurf eines «Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben» vorgelegt. Es soll Betroffenen sicheren Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln eröffnen. Lukas Benner (Grüne) sprach für diesen Antrag und sagte, heute finde Sterbehilfe oft in einer Grauzone statt. Dieser Zustand könne so nicht belassen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe gekippt. Dies verstieß demnach auf das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf.

Patientenschützer unzufrieden

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte alle drei Entwürfe im Vorfeld als unzureichend eingestuft. Wenn der Bundestag die organisierte Suizidbeihilfe regeln wolle, müsse die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt werden und der Schutz vor Fremdbestimmung gewährleistet sein. «Keiner der drei Gesetzentwürfe kann diesen Ansprüchen gerecht werden», sagte Vorstand Eugen Brysch der «Neuen Osnabrücker Zeitung».

Die vorgesehenen Pflichtberatungen gingen an der Realität vorbei.

So seien etwa die medizinisch-pflegerischen Angebote aktuell nicht ausreichend, Selbstbestimmung zu stärken und Fremdbestimmung auszuschließen. Auch Psychotherapie und eine die Würde wahrende Pflege seien für viele sterbenskranke, lebenssatte oder psychisch kranke Menschen oft unerreichbar.

Bryschs Forderung: Der Bundestag müsse als Minimalkonsens die Suizidbeihilfe gegen Geld verbieten. Darüber hinaus sollte das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Fokus rücken. «Sein Tun erfordert höchste Sachkunde und hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird.»

 

 

 

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