Homburger Detektiv-Affäre vor Bundesgerichtshof

Leipzig/Homburg (dpa/lrs) – Die Detektiv-Affäre des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) beschäftigt heute erneut den Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig. Gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Januar 2021 hatten der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Laut BGH strebt die Staatsanwaltschaft eine höhere Bestrafung an, der Angeklagte wendet sich insgesamt gegen seine Verurteilung.

Schneidewind war in einem ersten Revisionsverfahren wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro (120 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts hatte Schneidewind im Jahr 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche «Holz-Mafia» aufzudecken. Er tat dies demnach, ohne den Stadtrat zu informieren. Die Detektei hatte der Stadt rund 328 000 Euro in Rechnung gestellt. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25.000 Euro berechtigt.

Im Februar 2019 lautete das Urteil in erster Instanz noch 15 Monate auf Bewährung. Es wurde später vom BGH weitgehend aufgehoben, so dass es zu einer neuen Verhandlung gekommen war. Schneidewind übt sein Amt wegen der Detektiv-Affäre seit Januar 2019 in der saarländischen Kreisstadt (Saarpfalz-Kreis) nicht mehr aus.

 

 

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