Generelle Maskenpflicht bei Stimmabgabe zur Landtagswahl

Saarbrücken (dpa/lrs) – Bei der Stimmabgabe zur Landtagswahl am 27. März gilt im Saarland nach jetzigem Stand eine generelle Maskenpflicht. Die aktuelle Verordnung sehe vor, dass bei der Urnenwahl vor Ort in Wahlräumen und Wahlgebäuden eine Maske getragen werden müsse, teilte die Landeswahlleitung am Dienstag in Saarbrücken mit. Dies gelte auch für Mitarbeiter der Wahlorgane. Sollten sich im Zuge weiterer Lockerungen in der Corona-Pandemie in den nächsten Wochen Änderungen ergeben, werde darüber informiert.

Eine Ausnahme von der Maskenpflicht sei nur möglich, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nach infektionsschutzrechtlichen Vorschriften von der Maskenpflicht befreit sei und das mit einem ärztlichen Attest nachweise.

Die Landeswahlleitung wies darauf hin, dass man per Briefwahl auch vollständig kontaktlos wählen könne. Dazu müsse man die Briefwahlunterlagen per Post oder E-Mail beantragen. «Auf diese Weise können auch ungeimpfte Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem Infektionsrisiko sicher an der Wahl teilnehmen», hieß es in einer Mitteilung.

 

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