Betretungsverbot: Ministerium pocht auf Rechtslage

Saarbrücken (dpa/lrs) – In der Diskussion um die Corona-Impfpflicht in Pflege, Praxen und Kliniken hat die saarländische Landesregierung die Landkreise aufgefordert, die Rechtslage einzuhalten. «Wir sind uns mit dem Landkreistag einig, dass wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nach gültiger Rechtslage umsetzen werden, und dazu gehört auch das Aussprechen von Betretungsverboten», teilte Gesundheitsstaatssekretärin Bettina Altesleben (SPD) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Land sieht aber auch einen Ermessensspielraum.

Hintergrund: Der saarländische Landkreistag hatte entschieden, bei ungeimpften Mitarbeitern im Krankenhaus oder Pflegeheimen zwar Betretungsverbote auszusprechen, diese aber nicht durchzusetzen. Nun schaltete sich das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde in das Thema ein.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gelte dem Schutz der denjenigen Menschen, die besonders stark und schwer durch das Coronavirus gefährdet seien. «Diesem Schutz werden wir als Aufsichtsbehörde der Gesundheitsämter auch nachkommen», so Altesleben. «Wir gehen davon aus, dass die Landkreise das Gesetz achten und dort wo nötig das Verbot aussprechen.» Man stehe mit den Gesundheitsämtern zum Ermessensspielraum im Austausch.

 

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