Mehrere Verkehrskontrollen in Daun und Gerolstein

Daun/Gerolstein. Am 30.01.2024 führten die Polizeibeamten erneut mehrere Verkehrskontrollen im gesamten Dienstgebiet durch. Gegen 10:45 Uhr kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen jungen Mann, welcher den Kasselburger Weg in Gerolstein mit einem nicht zulassungsfähigen Motorcross-Motorrad befuhr. Der junge Mann war zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zwischen 12:30 Uhr und 14:00 Uhr kontrollierten die Beamten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit im Bereich der L 46 zwischen Daun-Rengen und Daun-Boverath. Hier mussten bei einer hohen Anzahl gemessener Fahrzeugführer erfreulicherweise nur zwei wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit geahndet werden.

Gegen 13:01 Uhr kontrollierten die Beamten einen 55-jährigen Mann, welcher seinen Personenkraftwagen in der Sarresdorfer Straße in Gerolstein führte, obwohl er mit 0,82 Promille unter Alkoholeinfluss stand. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Gegen 18:15 Uhr beabsichtigten die Polizeibeamten eine Gruppe von vier Rollerfahrern in der Straße “Hamsterweg” in Daun-Pützborn zu kontrollieren. Die vier 16- bzw. 17-jährigen Jugendlichen ignorierten jedoch jegliche Anhaltezeichen, flüchteten mit teils hohen Geschwindigkeiten vor dem Streifenwagen und fuhren bewusst derart versetzt auf der Fahrbahn, dass ein Überholen nicht möglich war. Letztlich gelang es den Beamten aufgrund der abgelesenen Kennzeichen die Fahrzeughalter zu ermitteln, welche nach Kontaktaufnahme mit den Eltern auf der Dienststelle erschienen und sich stellten. Es wurden mehrere strafrechtliche Ermittlungsverfahren, unter anderen wegen Durchführung eines illegalen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Die Roller wurden allesamt sichergestellt.

Im Zeitraum 22:30 Uhr bis 23:30 Uhr kontrollierten die Beamten die Verkehrsteilnehmer in der Kölner Straße in Hillesheim. Hier wurden insgesamt mehr als 10 Fahrzeugführer überprüft. Es wurden erfreulicherweise nur geringfügige Ordnungswidrigkeiten festgestellt, welche allesamt verwarnt werden konnten.

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