Der Berichterstattung in der Presse ist die Bereitschaft des Bundes zu entnehmen, sich an der Entschuldung der Kreise, Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz zu beteiligen.
Mögliche Entschuldungshilfen sind dabei an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Entschuldung in nationalem Konsens erfolgt und nach der Schuldentilgung ein erneuter Aufbau an Kassenkrediten nicht mehr erforderlich ist.
Verantwortung des Landes für kommunale Finanzmisere bleibt – Bundeshilfen sind eine „willkommene Hilfe“!
„Die Bundeshilfen sind eine ‚willkommene Hilfe‘, sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land Rheinland-Pfalz seit Jahrzehnten unzureichend ist!“, so Günther Schartz, Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz. Weiterlesen