Region. Eltern wissen es: Wenn ihre Kinder sich vor den Schultoiletten ekeln, vermeiden sie, diese zu benutzen. Das hat zur Folge, dass sie nichts trinken, um eine volle Blase tunlichst zu verhindern. Wer aber früh morgens das Haus verlässt und erst am Nachmittag zurückkehrt, der muss Flüssigkeit zu sich nehmen. Ansonsten leidet nicht nur die Konzentration während des Unterrichts, was schlechte Noten mit sich bringt, es leidet die gesamte Gesundheit.
Das darf nicht sein. Der Gesetzgeber hat darum arbeitsschutzrechtliche Vorkehrungen getroffen. Während diese Vorschriften unmittelbar für Lehrkräfte gelten, werden die Vorschriften auf Schüler analog angewendet.
Toiletten müssen in ausreichender Anzahl und in einem hygienisch einwandfreien Zustand vorgehalten werden. Verantwortlich ist der Schulträger, bleibt er untätig, muss die Aufsichtsbehörde einschreiten. Der Schulleiter ist gehalten Mängel beim jeweiligen Schulträger anzuzeigen. Bei seiner Arbeit soll er von einem Hygienebeauftragten oder einem entsprechenden Team unterstützt werden.
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