Schultoiletten müssen hygienisch einwandfrei sein

Region. Eltern wissen es: Wenn ihre Kinder sich vor den Schultoiletten ekeln, vermeiden sie, diese zu benutzen. Das hat zur Folge, dass sie nichts trinken, um eine volle Blase tunlichst zu verhindern. Wer aber früh morgens das Haus verlässt und erst am Nachmittag zurückkehrt, der muss Flüssigkeit zu sich nehmen. Ansonsten leidet nicht nur die Konzentration während des Unterrichts, was schlechte Noten mit sich bringt, es leidet die gesamte Gesundheit.

Das darf nicht sein. Der Gesetzgeber hat darum arbeitsschutzrechtliche Vorkehrungen getroffen. Während diese Vorschriften unmittelbar für Lehrkräfte gelten, werden die Vorschriften auf Schüler analog angewendet.

Toiletten müssen in ausreichender Anzahl und in einem hygienisch einwandfreien Zustand vorgehalten werden. Verantwortlich ist der Schulträger, bleibt er untätig, muss die Aufsichtsbehörde einschreiten. Der Schulleiter ist gehalten Mängel beim jeweiligen Schulträger anzuzeigen. Bei seiner Arbeit soll er von einem Hygienebeauftragten oder einem entsprechenden Team unterstützt werden.

Zu einem ordnungsgemäßen Hygienemanagement gehören beispielsweise das Erstellen eines jährlich aktualisierten Hygieneplans, die Überwachung der darin festgelegten Maßnahmen, eine jährliche Belehrung der Beschäftigten und der Kontakt zum Gesundheitsamt. Der Reinigungsplan hat nach einer DIN-Norm zu erfolgen. Die früher geltende Arbeitsstättenverordnung regelte die genaue Anzahl der erforderlichen Toiletten. Diese Anzahl muss immer noch als Anhaltspunkt gelten. Es sind keine Gründe ersichtlich, die ein Abweichen nach unten rechtfertigen würden.
Ein Rechenbeispiel: Bei 900 Schülern, halb Mädchen, halb Jungen, sollten 28 Mädchentoiletten, 20 Jungentoiletten und 20 „Bedürfnisstände“ vorgehalten werden, ausgestattet jeweils mit Papier, Papierhalter und Kleiderhaken. In jedem Toilettenraum muss ein Abfallbehälter stehen – mit Deckel! Für jeweils fünf Toiletten / Bedürfnisstände hat außerdem ein Waschbecken mit fließendem Wasser, ausreichend Seife und Handtücher oder ein elektrischer Händetrockner zur Verfügung zu stehen.

An mindestens einer Schule der Region Trier versuchen derzeit Eltern, die Einhaltung dieser Gesetze für ihr Kind und alle Mitschüler durchzusetzen. Dabei sehen sie die ADD als Dienstaufsichtsbehörde in der Pflicht.

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