Wefelscheid stellt Anfrage zur Einstufung als „verbundene Unternehmen“
MAINZ. Um die Corona-Überbrückungshilfe III plus erhalten zu können, müssen Unternehmen verschiedene Kriterien erfüllen. Unter anderem steht der Genehmigung eines Antrags auf Überbrückungshilfe entgegen, wenn Unternehmen als „verbunden“ gelten, also nicht als wirtschaftlich unabhängig und vollständig eigenständig. Die Einschätzung, ob Unternehmen als „verbunden“ gelten, erfolgt auf Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003. Weiterlesen