Daun. Die Sparkassenaufsicht in Mainz, die dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung angeschlossen ist, hat die Frage nach der Zuständigkeit eines Sparkassen-Verwaltungsrates und der Vertretung des Trägers – speziell bei der Verlängerung von Dienstverträgen mit Vorstandsvorsitzenden abschließend geklärt.
Lesen Sie das Antwortschreiben der Sparkassenaufsicht, das dem Sparkassenträger des Landkreises Vulkaneifel zugestellt vworden ist – HIER !
Demnach hat sich der KSK-Verwaltungsrat gesetzeskonform verhalten. Zum gleichlautenden Ergebnis war im Kreistag auch die BUV Bürgerunion und die CDU Fraktion gekommen.