Mehrere Schockanrufe im Dienstgebiet der PI Bitburg – Schaden in Höhe von 2085 Euro entstanden

Bitburg. Am 20.10.2022 kam es erneut zu mehreren Schockanrufen im Dienstgebiet der PI Bitburg. Unbekannte Täter versuchten durch das Vortäuschen einer Notlage ihre Opfer zur Aushändigung von Geldern zu bewegen. In Speicher wurde gegen 11:10 Uhr eine Person von einer unbekannten Person mit unbekannter Nummer angerufen, die sich als ihre Tochter ausgab. Sie, die Tochter, habe einen schweren Verkehrsunfall gehabt, bei der Personen ums Leben gekommen seien. Sie sei verhaftet und die Polizei fordere eine Kaution in Höhe von 65.000 Euro. Die Betrugsmasche wurde erkannt und die Mitteilerin beendete das Telefonat. In Bitburg und Ferschweiler gingen gegen 11:15 Uhr identische Anrufe ein. In allen Fällen konnten die Angerufenen die Masche erkennen und beendeten das Telefonat.

In Orenhofen ging gegen 12:20 Uhr der Anruf einer Person ein, die sich als Hauptmeister Schröder vom 2. Kommissariat Trier ausgab. Es wurde mitgeteilt, dass der Schwiegersohn einen schweren Unfall gehabt und eine Frau überfahren habe. Im Hintergrund war die vermeintliche weinende Enkelin zu hören. Auch in diesem Fall konnte die Tat enttarnt und das Gespräch beendet werden.

Gegen 14:30 Uhr ging in Bitburg ein weiterer Anruf ein. Die Anruferin gab sich gegenüber dem Angerufenen als die Tochter aus. Sie gab an, dass sie ein neues Handy habe und nicht mehr auf ihr Onlinebanking zugreifen könne. Zum Zahlen einer Rechnung benötige sie jedoch 2085 Euro. Daraufhin überwies der Geschädigte den benötigten Betrag auf ein genanntes Bankkonto.

Die Polizei Bitburg warnt in diesem Zusammenhang erneut vor Trickbetrugsfällen durch “Schockanrufe” und vergleichsbare Betrugsmaschen. Sie gibt folgende Tipps:

   - Seien Sie misstrauisch, wenn ein unbekannter Anrufer Sie mit einem beunruhigenden Sachverhalt wie etwa dem Unfall eines Angehörigen konfrontiert und Geld von Ihnen fordert.
   - Hinterfragen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen Sie umgehend selbst Kontakt mit Ihren Angehörigen auf.
   - Informieren Sie im Zweifelsfall immer die Polizei.
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