Ebling begrüßt Gerichtsbeschluss zur AfD-Jugendorganisation

Mainz.  Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Jugendorganisation der AfD (JA) begrüßt und hält ein Verbotsverfahren für «ein diskussionswürdiges Thema». Die Gerichtsentscheidung bestätige die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) getroffene Bewertung, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Mainz. «Es ist natürlich auch ein Erfolg bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus, und es ist zugleich auch ein Stück Stärkung des Vertrauens in die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern.»

Nach dem noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts ist die Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das BfV rechtens. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen (Az: 13 L 1124/23).

Für Rheinland-Pfalz gelte weiterhin: «Wir werden das Treiben der AfD-Jugendorganisation genau beobachten, die erforderlichen Maßnahmen ergreifen», sagte Ebling. Gründe dafür gebe es genug. «Wir haben ja deutlich gemacht, wie die JA Rheinland-Pfalz sich personell organisatorisch auch mit einer anderen Gruppierung der rechtsextremistischen Szene weiter vernetzt.» Eine Einschätzung des Landesverfassungsschutzes gebe es nicht, diese sei im Gesetz so nicht vorgesehen.  Der JA in Rheinland-Pfalz werden dem Ministerium zufolge 40 Personen zugeordnet.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Pia Schellhammer, bezeichnete ein Verbot dieser Gruppierung als Ziel, «weil wir die Grundwerte unserer Gesellschaft schützen müssen». Dass mit Damian Lohr der ehemalige Bundesvorsitzende der JA ein Mandat im Landtag innehabe, verleihe dem Urteil zusätzliche Brisanz, sagte Schellhammer. «Das Urteil ist ein weiterer deutlicher Fingerzeig, dass wir es bei der AfD auch insgesamt mit Demokratiefeinden zu tun haben.» (dpa)

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen