Angeklagte Lehrerin: Mertin hofft auf Gesetzesänderung

Mainz. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hofft im Fall einer wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagten Lehrerin auf eine schnelle Gesetzesänderung. Seine Hoffnung sei es, dass das Bundesgesetz bis zum Urteil des Schöffengerichts Montabaur so geändert werde, dass alle Beteiligten entscheiden könnten und es für die Frau nicht auf eine juristisch mögliche «Stütze» ankomme, sagte der FDP-Politiker am Dienstag im Rechtsausschuss des Landtags in Mainz. Dieser hatte sich auf Antrag der Freien Wähler mit dem Fall der Lehrerin aus dem Westerwald befasst.

Nach der aktuellen Rechtslage droht der inzwischen 43 Jahre alten Frau mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Reform des Bundesgesetzes soll es der Staatsanwaltschaft ermöglichen, ein solches Verfahren auch einstellen zu können, etwa wegen Geringfügigkeit, erläuterte Mertin. Das Landgericht Koblenz habe in seinem Beschluss zur Anklage-Erhebung gegen die Lehrerin allerdings auch angedeutet, dass es ohne die Reform juristisch einen Weg gebe, «gegebenenfalls im konkreten Einzelfall» zumindest zu einem geringeren Strafmaß zu kommen.

Die Lehrerin hatte einer Schülerin helfen wollen. Die 13-Jährige hatte intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt. Dieser soll das Video verteilt haben und die Lehrerin bekam dies mit. Daraufhin soll sie einen minderjährigen Schüler beauftragt haben, ihr dies zu besorgen und per E-Mail zu übersenden. Diese habe sie dann ungeöffnet an die Mutter des Mädchens geschickt, damit diese bei der Polizei Anzeige erstatten konnte.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortet die geplante Gesetzesänderung ebenfalls. «Dieser Fall zeigt, dass es höchste Zeit ist, das Gesetz zum Beispiel durch die Schaffung von Ausnahmetatbeständen anzupassen», sagte die Landesvorsitzende Stefanie Loh. «Auch für die Polizei haben sich durch das Gesetz Ermittlungsaufwände ergeben, die so absehbar und nicht nötig waren.»

Wann die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung in Kraft trete, könne er nicht sagen, betonte Mertin. Sie befinde sich derzeit in der Anhörung. Mit der Reform wäre zwar kein Freispruch möglich, aber eine Einstellung des Verfahrens. Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Thomas Büttinghaus hatte auch bereits mitgeteilt: «Nach Umsetzung der geplanten Reduzierung der Mindeststrafe würde die Staatsanwaltschaft einer dann rechtlich möglichen Verfahrenseinstellung zustimmen.»

Wann der Prozess vor dem Amtsgericht Montabaur beginnt, ist noch unklar. Ein Sprecher rechnet damit, dass es wie üblich noch etwa drei bis vier Monate dauern wird. Unklar sind auch noch die beamtenrechtlichen Folgen für die Lehrerin.

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