Rheinland-Pfalz will Inklusion an Schulen ausbauen

Mainz (dpa/lrs). Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die Inklusion an den Schulen im Land weiter ausbauen. «Inklusion ist ein Menschenrecht», sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Mainz. Mit einer neuen Inklusions- und Förderschulverordnung solle erreicht werden, dass Kinder mit einer Beeinträchtigung nicht von vorne herein aussortiert werden, sondern mit anderen Schülern gemeinsam lernen können. Mehr als 250 neue Planstellen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte sollen für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung dazu schrittweise bis zum Jahr 2026 eingerichtet werden.

Das System mit Regel-, Schwerpunkt- und Förderschulen bleibt nach den Plänen des Bildungsministeriums erhalten, soll aber für mehr Durchlässigkeit enger miteinander verzahnt werden. Auch das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern bei der Entscheidung für eine Schulform werde unverändert weiter gelten, erklärte Hubig. «Wir sehen aber insgesamt, dass es immer mehr Kinder mit Förderbedarf aus ganz unterschiedlichen Gründen gibt.» Für viele Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf sei es jedoch nicht immer einfach, eine eingeschlagene Schullaufbahn zu wechseln.

Die beiden Schulordnungen orientieren sich daher daran, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf vom ersten Schultag bis zum Abschluss so viel wie möglich gemeinsam lernen sollten. Die Anmeldung zur Einschulung werde grundsätzlich am Wohnort erfolgen, der unmittelbare Weg in eine Förder- oder Schwerpunktschule bleibe aber offen, kündigte die Bildungsministerin an.

Der Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen werde während der Schullaufbahn immer wieder überprüft. Damit könne auf Entwicklungen bei den Schülerinnen und Schülern etwa durch den Wechsel in eine Regelschule reagiert werden, erklärte Hubig. Die Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollten sich auf das Notwendige beschränken. Es gehe darum, allen Schülern mit ihren Fähigkeiten und Stärken die Teilhabe an der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die neuen Regelungen schafften dafür erstmals den Rechtsrahmen für alle Schularten.

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