ISB: Unternehmen sollen Anträge zum Wiederaufbau stellen

Ein durch die Ahrtahl-Flut zerstörtes Gebäude auf dem "Café Lang" steht.

Mainz/Bad Neuenahr-Ahrweiler. Durch die Flutkatastrophe 2021 geschädigte Unternehmen sollten nach Auskunft der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ihre Anträge auf Wiederaufbauhilfe bis zum Jahresende stellen.

Ein durch die Ahrtahl-Flut zerstörtes Gebäude auf dem "Café Lang" steht.
Foto: Boris Roessler/dpa

„Nach der derzeitigen Regelung endet die Antragsfrist für Unternehmen aus europarechtlichen Gründen am 31. Dezember 2024“, teilte die ISB am Montag mit. Die Landesregierung stehe für eine mögliche Verlängerung der Frist zwar in Gesprächen mit der EU-Kommission, diese seien jedoch ergebnisoffen.

Regulär können betroffene Unternehmen bis zum 31. Dezember 2024 Hilfen beantragen. Dabei können laut ISB etwa Einkommenseinbußen, Reparaturkosten oder Schadenersatz geltend gemacht werden. Bislang seien mehr als 500 Millionen Euro für flutgeschädigte Unternehmen bewilligt worden, hieß es. Durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, ein Mensch wird weiterhin vermisst. (dpa/lrs)

 

 

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