Verkehrsminister Dr. Volker Wissing hat eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erteilt. Damit soll die Belieferung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs während des Lockdowns gewährleistet werden. Sie gilt ab sofort bis zunächst 10. Januar 2021. Impfstofflieferungen an Sonn- und Feiertagen sind bis 30. Juni 2021 gestattet.
„Mit der Ausnahmeregelung schaffen wir effiziente Transportwege für die Lieferung von Lebensmitteln und Impfstoffen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. „Wir sorgen dafür, dass Supermärkte wie auch Impfzentren zuverlässig versorgt werden können.“ Dabei gehe es auch um die Funktionsfähigkeit europaweiter Transportketten, so Wissing. Wissing hatte sich zuvor mit dem Saarland auf die Ausnahmeregelung verständigt.
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung veranlasst und die Kreisverwaltungen informiert.
Die Ausnahmeregelung gilt für Lkw zunächst bis zum 10. Januar 2021. Transporte mit Corona-Impfstoffen, Kühlsystemen zur Lagerung von Corona-Impfstoffen, notwendigen medizinische Instrumenten zur Impfung sowie Güter, die unmittelbar dazu dienen, den Dienstbetrieb bzw. die Funktionsfähigkeit der Corona-Impfzentren sicherzustellen sind bis 30. Juni 2021 auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.