Diskussion nicht auf dem Rücken der Patienten austragen

Anlässlich der Pressekonferenz des Deutschen Hausärzteverbandes zu dem Vorhaben der schwarz-gelben Koalition, die Vergütung in der hausarztzentrierten Versorgung auf die hausärztliche Vergütung im Kollektivvertrag zu begrenzen, erklärt der Dauner FDP-Bundestagsabgeordnete Edmund Geisen:

„Man kann über jedes unserer Vorhaben sachlich diskutieren und engagiert streiten. Es geht jedoch nicht, dass diese Diskussion auf dem Rücken der Patienten, etwa über die angedrohten Praxisschließungen oder die an die Wand gemalten Horrorszenarien, ausgetragen wird. Das ist für mich nicht mit dem ärztlichen Verständnis von ihrem Beruf vereinbar.

Wir erwarten für die gesetzliche Krankenversicherung im nächsten Jahr ein Defizit von rund elf Milliarden Euro. Dem können wir nur mit einer gemeinsamen Kraftakt aller, den Krankenkassen, den Versicherten und den Leistungserbringern, begegnen. Entsprechend haben wir neben weiteren Maßnahmen auch vereinbart, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Die Vergütung in den Verträgen zur hauszentrierten Versorgung muss sich daher künftig an der hausärztlichen Vergütung im Kollektivvertrag orientieren. 

Aus Gründen der Fairness kann es nicht sein, dass die Hausärzte im Kollektivvertrag eines Verbandes hier anders behandelt werden, als die Hausärzte im Kollektivvertrag der Regelversorgung. Es wäre ungerecht den anderen gegenüber, die angesichts der Finanzsituation ebenfalls Lasten schultern müssen, hier eine Gruppe von Ärzten von diesen Anstrengungen auszunehmen. Um es noch einmal klar hervor zu heben: Es geht hier um eine Begrenzung  künftiger Zuwächse, nicht um die Kürzung von Honoraren. Für bereits geschlossen Verträge gilt Bestandsschutz.“

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen