Briefwahl jetzt beantragen

Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 22. September 2013 können jetzt beantragt werden. Dazu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen erforderlich. Darauf weist Landeswahlleiter Jörg Berres hin. Der Antrag kann schriftlich oder auch mündlich, aber nicht telefonisch, bei der jeweiligen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung bis zum 20. September 2013 gestellt werden. In Ausnahmefällen ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich, wenn eine plötzliche Erkrankung des Wahlberechtigten nachgewiesen wird.

“Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen, sollten die Beantragung und die Wahl möglichst frühzeitig erfolgen”, so Berres. “Ansonsten laufen die Wahlberechtigten Gefahr, dass ihre Stimme erst nach dem Wahltag und damit zu spät bei der Verwaltung eingeht und deshalb nicht mehr berücksichtigt werden darf.”

Das Formular für den schriftlichen Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Es ist vom Wahlberechtigten auszufüllen und muss persönlich und handschriftlich unterschrieben werden.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen den Wahlberechtigten spätestens bis zum 31. August 2013 zugegangen sein. Die Wahlscheinanträge können aber auch jetzt schon formlos gestellt werden. Dies kann mündlich bei der zuständigen Verwaltung, per Brief oder per E-Mail erfolgen. Dabei sind der Familienname, der/die Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben. Werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verwaltung abgeholt, so besteht die Gelegenheit, die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle auszuüben.

Die wahlberechtigten Personen können sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Abholung der Briefwahlunterlagen vertreten lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht vorlegen kann. Eine Person kann höchstens vier schriftliche Vollmachten übernehmen.

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