IHKs: Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Unternehmen muss begünstigt bleiben

Trier. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17.12.14 die Verschonung von Betriebsvermögen zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Bestandssicherung von Unternehmen grundsätzlich bestätigt hat. Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft sowie der IHK Trier: „Der Gesetzgeber hat nun zwar viele schwierige Detailfragen zu klären. Zugleich bleibt ihm aber auch Gestaltungsspielraum, um gerade im Mittelstand eine
Substanzbesteuerung zu verhindern.“ Und darauf dringen die IHKs mit Nachdruck: Adrian erinnert die Politik an ihre Zusage, die Unternehmensnachfolge auch künftig nicht durch die Erbschaftsteuer zu gefährden: „Die Wirtschaft vertraut auf die Zusagen der Politik, dem Mittelstand nicht noch weitere Hürden aufzubauen.“

Der Mittelstand sei die Säule unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes. Die nächste Generation dürfe bei der Unternehmensnachfolge nicht belastet werden – dieser Prozess sei häufig schwierig genug. Aus Sicht der IHK-Arbeitsgemeinschaft hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ein Lastenheft vorgelegt, das jetzt systematisch aufgearbeitet werden muss, ohne den Mittelstand zu belasten. Adrian: „Die Politik ist jetzt gefordert, unbürokratische und mittelstandsfreundliche Regelungen zu finden, die den Fortbestand der Firmen bei Betriebsübergaben sicherstellen.“ Kontakt: IHK Trier, Reinhard Neises, Telefon (06 51) 97 77-4 50; E-Mail: neises@trier.ihk.de.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen