Luxemburg (dpa) – Nährwertangaben auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen dürfen sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen.
Informationen dieser Art ließen keinen Vergleich mit den entsprechenden Lebensmitteln anderer Hersteller zu, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Richterspruch. Zudem könnten sie die Verbraucher auch verwirren, wenn an anderer Stelle auf der Verpackung dann die Werte je 100 Gramm des Erzeugnisses zum Zeitpunkt des Verkaufs angegeben würden (Rechtssache C-388/20). Weiterlesen