Frankfurt (dpa) – Der algerische Homosexuelle Abdelkarim Bendjeriou-Sedjerari wird in Deutschland nicht als Flüchtling anerkannt. Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt mitteilte, lehnte es die Klage des 35-Jährigen gegen die Ablehnung seines Asyl-Folgeantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab. Damit könnte der Algerier vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung der Ausländerbehörden abgeschoben werden.
Bendjeriou-Sedjerari hatte sich sowohl in Medien als auch bei öffentlichen Veranstaltungen für die Rechte homosexueller Geflüchteter eingesetzt und über die Verfolgung von Homosexuellen in Algerien gesprochen. Sein erster Asylantrag war im März 2020 abgelehnt worden. Damals hieß es zur Begründung, dass das Risiko für Homosexuelle in Algerien nicht so erheblich sei, dass von einer «flüchtlingsschutzrelevanten Verfolgung» auszugehen sei. Weiterlesen