«Nur Ja heißt Ja»: Spanien verschärft Sexualstrafrecht

Madrid (dpa) – Spanien hat einen wichtigen Schritt zur Verschärfung des Sexualstrafrechts getan. Das Parlament in Madrid billigte am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit einen Gesetzentwurf der linken Regierung, nach dem alle beteiligten Personen künftig sexuellen Handlungen ausdrücklich zustimmen müssen.

Gegen das sogenannte «Nur Ja heißt Ja»-Gesetz stimmten lediglich die Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) und der rechtspopulistischen Vox. Ihr Hauptargument: Mit dem Vorhaben werde das Prinzip der Unschuldsvermutung gefährdet. Zur Verabschiedung muss das Gesetz noch vom Senat gebilligt werden, was aber als Formsache gilt.

Das neue Paragraphenwerk hebt die Unterscheidung zwischen Missbrauch und Aggression auf. Sexuelle Übergriffe werden nach dem Inkrafttreten als Vergewaltigung betrachtet werden – egal ob das Opfer sich wehrt oder eine Handlung aus Angst geschehen lässt. Auf Vergewaltigung und sexuelle Gewalt werden dann bis zu 15 Jahre Haft stehen. Zudem werden unter anderem auch «einschüchternde» Komplimente sowie die Verbreitung von Sexvideos unter Strafe gestellt.

Ministerin kämpft gegen «Vergewaltigungskultur»

Gleichstellungsministerin Irene Montero feierte die Billigung durch das Unterhaus und erklärte, es sei «ein entscheidender Schritt zur Veränderung der sexuellen Kultur» Spaniens sowie zur Beendigung des «sexuellen Terrors» und der «Vergewaltigungskultur». «Die feministische Bewegung schreibt Geschichte in Spanien», sagte sie.

Mit ihrem Vorstoß reagierte die linke Regierung auf mehrere Aufsehen erregende Fälle von Gruppenvergewaltigungen, bei denen die Täter in den vergangenen Jahren mit milden Strafen davongekommen waren. Große Empörung hatte vor allem ein Fall von Juli 2016 ausgelöst. Eine Gruppe von fünf jungen Männern zerrte damals während der San-Fermín-Feiern in Pamplona eine junge Frau in einen Hauseingang. Sie vergewaltigten ihr Opfer mehrfach und filmten das Ganze. Das zuständige Gericht sah den Tatbestand der Vergewaltigung als nicht gegeben an, weil es, wie es im Urteil von 2018 hieß, «weder Schläge noch Drohungen» gegeben habe und das Opfer passiv geblieben sei. Das Urteil löste Proteste im ganzen Land aus.

 

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