Datenschutz-Klagerecht von Verbraucherschützern weiter offen

Karlsruhe (dpa) – Der jahrelange Rechtsstreit um Klagerechte von Verbraucherschutzverbänden wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen geht in die nächste Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) zieht ein zweites Mal in dem Fall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurate, wie er in Karlsruhe überraschend verkündete. Die deutschen Richter wollen eine Detailfrage geklärt wissen, wie Passagen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszulegen sind.

In dem Verfahren zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Internetplattform Facebook geht es um die grundsätzliche Frage, ob Verbraucherschützer auch ohne einen Auftrag konkret Betroffener vor Gericht ziehen dürfen (Az. I ZR 186/17). Auf eine erste BGH-Anfrage hin hatten die Luxemburger Richter entschieden, eine Klagebefugnis des Verbandes verstoße nicht gegen die DSGVO. In der Ende September fortgesetzten Verhandlung am BGH sah es so aus, als würden die obersten Zivilrichter und -richterinnen Deutschlands dem folgen. Weiterlesen

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