Berlin (dpa) – Die Bundesregierung trifft derzeit Vorkehrungen, um eine mögliche Insolvenzwelle bei Unternehmen zu verhindern. «Dazu soll eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung eingeführt werden», sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Zuvor hatte auch das «Handelsblatt» darüber berichtet.
Von der Änderung im Insolvenzrecht, die «zügig» umgesetzt werden soll, würden «Unternehmen profitieren, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind», erklärte der Sprecher weiter. «Sie sollen Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können.» Zahlungsunfähige Betriebe würden nicht unter die Regelung fallen. Weiterlesen