Gutachten: Bund ohne Gesetzgebungskompetenz für Kliniken

Berlin (dpa) – Die Vorschläge einer Regierungskommission des Bundes zur Krankenhausreform verstoßen nach Ansicht eines Gutachtens gegen die in der Verfassung verankerte Gesetzgebungskompetenz der Länder.

«Das Grundgesetz sieht weder für das Krankenhauswesen im Allgemeinen noch für die Krankenhausplanung im Besonderen eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes vor», heißt es in dem 144-seitigen Rechtsgutachten, das in Berlin vorgestellt wurde. In Auftrag gegeben wurde es von den drei unionsgeführten Gesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nannte es richtig, auch die rechtlichen Aspekte zu analysieren. Das Gutachten befasse sich aber mit überholten Reformplänen und werde von anderen Gutachtern auch so nicht bestätigt. «Die Diskussion ist inzwischen wesentlich weiter», sagte der SPD-Politiker. Die dringend notwendige Reform werde gemeinsam mit den Ländern erarbeitet. «Der übliche Gutachterstreit darf und wird das Krankenhaussterben nicht verlängern.» Weiterlesen

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