Bürger dürfen Falschparker für Anzeige fotografieren

Ansbach (dpa) – Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das geht aus zwei Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor.

Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten. Sie bekamen deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung – samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die beiden vor Gericht.

Urteil von grundsätzlicher Bedeutung

Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig. Weiterlesen

Verkehrssünder bringen Ländern und Kommunen mehr Einnahmen

Berlin (dpa) – Für Raser und Falschparker ist das Leben teuer geworden: Verkehrssünder haben vielen Ländern und Kommunen in Deutschland im ersten Halbjahr deutlich mehr Einnahmen beschert als ein Jahr zuvor. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. Mitunter führten die Behörden das Plus auf die Änderungen im Bußgeldkatalog zurück, der seit vergangenem November höhere Strafen für einzelne Vergehen im Straßenverkehr vorsieht. Allerdings lassen sich noch nicht in allen Bundesländern Tendenzen ablesen.

Die Städte im Südwesten berichteten von deutlichen höheren Einnahmen in den ersten sechs Monaten. In Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart summierten sie sich auf 11,5 Millionen Euro. Das sei eine Steigerung um 5,2 Millionen Euro im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021, teilte ein Sprecher mit. Als Grund wurde dafür etwa die Erhöhung der Verwarn- und Bußgelder genannt. Weiterlesen

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